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Corporate

Wir beraten Unternehmen, Gesellschafter, Investoren, Gründer und Organe umfassend in allen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts. Wir beraten unsere Mandanten zu Fragen im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften, Änderungen der Gesellschafterstruktur, gesellschaftsrechtlichen und/oder finanziellen Restrukturierungen bis hin zum Verkauf oder der Liquidation des Unternehmens.

Unsere ausgewiesene Restrukturierungsexpertise erlaubt uns überdies, frühzeitig in Krisensituationen oder in der Insolvenz eines Unternehmens umfassend zu beraten.

Überdies können wir unsere gesellschaftsrechtliche Expertise mit unserer Expertise in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Prozessführung, Unternehmensfinanzierung sowie Steuerrecht ergänzen.

Nicht zuletzt auf Grund unseres langjährigen Vertrauensverhältnisses zu vielen unserer Mandanten fungieren wir in Unternehmen unserer Mandanten des Öfteren auch als Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied.

Beratungsschwerpunkte

  • Beratung zur Rechtsformwahl, Gesellschaftsgründungen, Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen / Konsortialabreden
  • Laufende Beratung sowie gutachterliche Tätigkeit zu gesellschaftsrechtlichen, konzernrechtlichen und umwandlungsrechtlichen Fragestellungen (u.a. Formwechsel in SE, grenzüberschreitende Verschmelzungen, etc.)
  • Entlastung durch Übernahme von Corporate Housekeeping (u.a. für Portfolio-Gesellschaften von PE Fonds oder von Konzerngesellschaften ausländischer Mandanten)
  • Kapital- und Strukturmaßnahmen (Squeeze-Outs, Kapitalerhöhungen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)
  • Beratung von Unternehmen, Organen, Gesellschaftern oder Gläubigern in der Krise und der Insolvenz eines Unternehmens
  • Nachfolgeplanung
  • Organberatung, Corporate Governance und Organhaftung einschließlich gerichtlicher Vertretung und außergerichtlicher Streitbeilegung
  • Compliance
  • Organstellung als Aufsichtsrat oder Beirat
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